Kirchgemeindeversammlung

Die ordentliche Kirchgemeindeversammlung findet in der Regel einmal pro Kalenderjahr statt.

Der Kirchgemeinderat kann zu weiteren Versammlungen einladen.

Das Stimmrecht richtet sich nach den Regelungen der reformierten Landeskirche und dem Organisationsreglement der Kirchgemeinde Thun-Stadt (Link).

Die Versammlung wählt

  • die Präsidentin/den Präsidenten der Kirchgemeinde
  • die Präsidentin/den Präsidenten des Kirchgemeinderats
  • die übrigen Mitglieder des Kirchgemeinderats
  • die Abgeordneten in die kantonale Kirchensynode und in die Bezirkssynode
  • Die Abgeordneten der Kirchgemeinde in den Grossen Kirchenrat der Gesamtkirchgemeinde.

Die Gemeindemitglieder werden u.a. über die autonom verwalteten Vermögenswerte, über Aktuelles und Geplantes informiert.

Aufgaben und Organisatorisches der Kirchgemeindeversammlung sind im Organisationsreglement der Kirchgemeinde Thun-Stadt geregelt.


Datum der nächsten ordentlichen
Kirchgemeindeversammlung (Abstimmung zur Fusion "EINE Kirchgemeinde Thun"):
Donnerstag, 27. November 2025, 20 Uhr, im Kirchgemeindehaus, Frutigenstrasse 22, Thun

Urnenabstimmung
Drei Tage später, am Sonntag, 30. November 2025, findet die Urnenabstimmung der Gesamtkirchgemeinde Thun zum selben Thema (Fusion) statt. Die Stimmberechtigten stimmen zweimal über das gleiche Thema ab, da die Gesamtkirchgemeinde juristisch als sechste Kirchgemeinde gilt.
Zeit: 10 bis 12 im Kirchgemeindehaus Frutigenstrasse 22, Thun

Protokolle der Kirchgemeindeversammlung